Safety

Gesetze & Vorschriften


Laut einem 2010 veröffentlichten Bericht des Europäischen Parlaments gehören Nadelstichverletzungen zu den

" ... größten Risiken für die Gesundheit und Sicherheit an europäischen Arbeitsplätzen ... "

Nadelstichverletzungen sind ein weit verbreitetes Berufsrisiko für Beschäftigte im Gesundheitsdienst:

  • Krankenschwestern/-pfleger sind am häufigsten dem Risiko einer Nadelstichverletzung ausgesetzt.
  • Nadelstichverletzungen können bei vielen verschiedenen Tätigkeiten auftreten:
    • Von der Venenpunktion, über die Injektion
    • … bis hin zur Entsorgung klinischer Abfälle.

EU-Richtlinie zum Schutz vor Verletzungen durch spitze oder scharfe Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor


Was wird mit der EU-Richtlinie erreicht?


Eine sichere Arbeitsumgebung

Unabhängige Studien haben ergeben, dass Schulung, sichere Arbeitspraktiken und die Verwendung von medizinischen Sicherheitsprodukten mehr als 80 % der Nadelstichverletzungen verhindern können.1

Die EU hat 2010 eine neue Richtlinie verabschiedet, mit der Verletzungen durch spitze oder scharfe Instrumente vermieden und damit ein maximal sicheres Arbeitsumfeld geschaffen werden soll.

Die Arbeitgeber im Gesundheitssektor müssen ihr Personal schützen.

Die Richtlinie wird am 11. Mai 2013 rechtskräftig und verpflichtet Gesundheitseinrichtungen zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, die ihre Mitarbeiter vor Nadelstichverletzungen schützen.

Je später diese Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden, umso länger bleiben die Beschäftigten dem Risiko ausgesetzt.

Die Richtlinie betrifft alle Krankenhausmitarbeiter und Beschäftigte im Gesundheitsdienst, gleichgültig ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder als Subunternehmer arbeiten.

Was bietet die EU-Richtlinie?


Die Richtlinie bietet:

  • Klare Maßgaben für die Risikobewertung
  • Vorsorge und Schutz
  • Informationen und Sensibilisierung
  • Schulung
  • Meldeverfahren
  • Reaktionsmechanismen
  • Folgemaßnahmen
Bereits umgesetzte verbesserte Sicherheitsmaßnahmen

Bereits im Vorfeld der neuen Gesetzgebung haben viele Gesundheitseinrichtungen in ganz Europa erkannt, dass aus ethischen und wirtschaftlichen Gründen mehr für die Sicherheit des medizinischen Personals getan werden muss, und haben verbesserte Sicherheitsmaßnahmen eingeführt.

Wer hat die neue Richtlinie verfasst?


Die Richtlinie wurde von der Europäischen Kommission entworfen und vom Europäischen Ministerrat bestätigt. Sie beinhaltet die EU-Rahmenvereinbarung für Nadelstichverletzungen der European Federation of Public Services Union (EPSU) und der European Hospital and Healthcare Employers' Association (HOSPEEM).

Kein anderes Unternehmen könnte Sie bei der Umsetzung dieser neuen EU-Richtlinie besser unterstützen. Sehen Sie, warum.

Welches sind die Hauptpunkte dieser EU-Richtlinie?


"Für ein Maximum an Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine Kombination aus Planung, Sensibilisierung, Information, Schulung, Prävention und Überwachung von entscheidender Bedeutung."

Wenn die Gefahr einer Infektion besteht, ist eine Risikobewertung erforderlich.

Immer wenn die Gefahr einer Infektion besteht, sollte eine Risikobewertung erfolgen. Diese muss die Arbeitsplatzorganisation und die Ressourcen berücksichtigen.

In einem Krankenhaus ist es nicht möglich, Patienten nach Risiken voneinander zu trennen, da viele behandelt werden, bevor bekannt wird, dass sie Träger von gefährlichen blutübertragbaren Erregern sind. Deshalb sind dort universelle Maßnahmen zum Schutz vor Stich- und Schnittverletzungen anzuraten.

Eliminierung der Risiken, Prävention und Schutz

  • Vermeiden Sie die Verwendung von scharfen und spitzen Gegenständen
  • Führen Sie sichere Arbeitsabläufe und eine sichere Entsorgung ein und schulen Sie Ihr Personal
  • Verbieten Sie ab sofort das Wiederaufsetzen der Schutzkappe auf gebrauchte Kanülen
  • Verwenden Sie Sicherheitsprodukte
  • Schützen Sie sich, z. B. durch Handschuhe

Die Risikobewertung muss gemäß den Artikeln 3 und 6 der Richtlinie 2000/54/ED und den Artikeln 6 und 9 der Richtlinie 89/391/EEC erfolgen.

Minimieren Sie Risiken, sofern keine Prävention oder Eliminierung möglich ist.

Die Direktive 2000/54/EC fordert, dass in Fällen, in denen eine Exposition nicht vermieden werden kann, das Risiko minimiert werden muss, indem:

  • die Anzahl der Mitarbeiter, die exponiert sein könnten, so gering wie möglich gehalten wird
  • durch die Gestaltung der Arbeitsabläufe und technische Kontrollmaßnahmen ein Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz minimiert bzw. verhindert wird.

Wenn das Risiko nicht eliminiert werden kann, muss es minimiert werden. Studien haben gezeigt, dass die Gefahr für Beschäftigte im Gesundheitsdienst durch eine Kombination der folgenden Maßnahmen erheblich verringert werden kann:

  • Schulung
  • Sichere Arbeitspraktiken
  • Die Verwendung von medizinischen Sicherheitsprodukten

Zusammenfassung der neuen Richtlinie


Die Richtlinie verlangt:

  • Arbeitgeber und Personalvertreter müssen bei der Bewertung und Minimierung der Risiken zusammenarbeiten.
  • Eine formelle Risikobewertung wird durchgeführt, um die Exposition zu ermitteln. Sofern Verletzungs- oder Infektionsrisiken bestehen, müssen diese eliminiert werden durch:
    • die Formulierung von Sicherheitsmaßnahmen für die Verwendung und Entsorgung von spitzen und scharfen medizinischen Gegenständen
    • die Bereitstellung von medizinischen Produkten mit integrierten Sicherheitsmechanismen
    • das Verbot des Wiederaufsetzens der Schutzkappe auf gebrauchte Kanülen.
  • Die Arbeitgeber versorgen das Personal mit Informationen über die verschiedenen Risiken, die geltende Gesetzgebung, die richtigen Arbeitsabläufe im Hinblick auf die Vermeidung/Meldung von Zwischenfällen sowie über Programme zur Unterstützung.
  • Um die Risiken zu minimieren, wird das Personal zu Vorgehensweisen und Vorschriften geschult, u. a. in der sachgemäßen Anwendung von medizinischen Instrumenten mit Sicherheitsvorrichtungen zum Schutz vor Nadelstichverletzungen.
  • Das Personal meldet alle Zwischenfälle mit spitzen und scharfen Gegenständen.
  • Es existieren Vorschriften und Vorgehensweisen zum Umgang mit Nadelstichverletzungen, gemäß der geltenden nationalen/regionalen Gesetzgebung.
  • Arbeitgeber kümmern sich um verletzte Mitarbeiter und bieten folgende Leistungen:
    • erforderliche medizinische Untersuchungen
    • Postexpositions-Prophylaxe
    • Beratung
    • Rehabilitation
    • Fortsetzung des Angestelltenverhältnisses
    • Entschädigung
    • Vertraulichkeit

Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder bei der Einführung von Sicherheitsprodukten unsere Unterstützung, Schulung oder Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte über "Kontakt" an uns.

Die wichtigsten Punkte der TRBA 250


Sofern nicht gewährleistet werden kann, dass der zu behandelnde Patient frei von blutübertragbaren Erregern ist, schreibt in Deutschland die technische Vorschrift TRBA 250 die Verwendung von Sicherheitsprodukten vor.

Spanien liefert ein ganz eigenes Bild über die Vorschriften und Verwendung von Sicherheitsprodukten. Die gesetzgebenden Organe und Aufsichtsbehörden sind in den einzelnen autonomen Regionen Spaniens angesiedelt und die Gesetzgebung für die Verwendung von Sicherheitsprodukten gilt nun für fünf der autonomen Regionen (Balearen, Madrid, Kastilien-La Mancha, Galicien, Navarra).

1Sharps Injuries – Stepping Up to the Challenge in Europe. Available at: http://www.efnweb.eu/version1/en/documents/HHESharpsarticlePaulDeRaeveEFN.pdf (accessed September 2011).