Verpackungsrücknahme

Seit dem 1.1.1993 ist BD dem Dualen System Deutschland (DSD) angeschlossen.

Seit dem 1.1.2000 besteht eine Rücknahmeverpflichtung auch für Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.

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F.

Warum ist BD dem Dualen System angeschlossen?

A.

Mit Inkrafttreten der 3. Stufe der Verpackungsverordnung (1.1.1993, inzwischen mehrfach novelliert) wurden Hersteller und Vertreiber verpflichtet, ihre Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Sie können hierfür auch einen "Dritten" beauftragen oder sich an einem System (z. B. DSD) beteiligen (§ 6 VerpackV). Dieses muss nachweisen, dass es flächendeckend arbeitet. Unser Kundenstamm ist über ganz Deutschland verteilt. Um den Anforderungen der Verpackungsverordnung gerecht zu werden, war und ist es daher sinnvoll, sich einem System anzuschließen.

F.

Was versteht man unter Verkaufsverpackungen?

A.

Verkaufsverpackungen sind per Definition Verpackungen, die beim Endverbraucher (Krankenhäuser, Labors etc.) anfallen.

F.

Was bedeutet "Der Grüne Punkt"?

A.

"Der Grüne Punkt" macht deutlich, dass für die Verkaufsverpackungen und deren Unterverpackungen, z. B. Blister, die Lizenzgebühr an das DSD bezahlt wurde. Diese Verpackungen werden kostenfrei vom Sammelsystem des Dualen Systems übernommen. Grundsätzlich gilt: Nur Verpackungen (keine Produkte) sollen dem Dualen System zugeführt werden, denn hierfür haben die Lizenzteilnehmer die Gebühr bezahlt.

F.

Wie lautet die BD Lizenznummer?

A.

DE3351617074316

F.

An wen können Sie sich bei Fragen und Problemen wenden?

A.

  • unsere Lizenzierungsstelle beim DSD, E-Mail Adresse: kundencenter@gruener-punkt.de und
  • Ihre zuständige DSD Außenstelle, die Abteilung Entsorgung Mitte, West, Nord, Ost oder Süd.

Bitte informieren Sie auch uns, wenn Sie Probleme haben. Es ist in unserem Interesse, dass Sie von unseren finanziellen Leistungen profitieren und nicht unnötig zusätzliche Gebühren für die Verpackungsentsorgung bezahlen. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, sparen Sie Entsorgungskosten, indem Sie unsere Verpackungen auch wirklich dem Dualen System zuführen.

F.

Können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen?

A.

  1. Die Pappe/ Papier/ Karton-Fraktion Obwohl wir als Hersteller die volle Kartonagelizenzgebühr an das DSD bezahlen, kann es sein, dass die Entsorgungsfirma von Ihnen als Abfallerzeuger einen Teil der Kosten verlangt. Das DSD schreibt allerdings: "Der Anfallstelle bei der Papier/ Pappe/ Karton-Fraktion grundsätzlich nur 25% als Verkaufsverpackungen anzurechnen, ist nicht vereinbart. Die Abrechnung dieser Pauschale bezieht sich nur auf das Verhältnis zwischen Entsorger und Duales System Deutschland GmbH"(*). Wenn Sie in der Lage sind zu gewährleisten, dass in den entsprechenden Sammelgefäßen ausschließlich vom DSD lizenzierte Verpackungen entsorgt werden, besteht für Sie die Möglichkeit, mit den für Sie zuständigen Entsorgungsunternehmen eine kostenfreie Entsorgung auszuhandeln. (*) Quelle: Entsorgung von Verkaufsverpackungen aus dem Gesundheitsbereich, Der Grüne Punkt. Stand 1994
  2. Sammelbehältnisse Die Sammelbehältnisse sind bundesweit nicht einheitlich. Wenn Sie mit dem Entsorger andere als die ortsüblichen Behälter vereinbaren, können Ihnen bis Ende 2003 zusätzliche Kosten entstehen. Das DSD schreibt in seiner Broschüre "Das Duale System in medizinischen Einrichtungen" (Stand 7/2000):"Werden Behältnisse und Abfallrhythmen gewünscht, die über die ortsüblichen bzw. haushaltsüblichen Standardleistungen hinausgehen, können zusätzliche Kosten für medizinische Einrichtungen entstehen. Sofern sich die Institution für ortsunübliche, aber kostengünstigere Sammelbehältnisse entscheidet, kann deren Inhalt ebenfalls kostenlos entsorgt werden." Hier kommt es auf Ihr Verhandlungsgeschick an. Mit den neuen Entsorgungsverträgen sollen ab 2004 Verpackungen medizinischer Einrichtungen (als sogenannte "gewerbliche Anfallstellen") bedarfsgerecht und kostenfrei entsorgt werden - so die Aussage des DSD auf einer Informationsveranstaltung im Frühjahr 2003.

F.

Welche Abfallfraktionen werden üblicherweise gesammelt?

A.

Grundsätzlich gibt es Leichtfraktionen (Folien, Kunststoffflaschen, Styropor, Sterilgut-, Verbund-, Aluminium- und Weißblechverpackungen), Weißglas, Buntglas und Papier/ Pappe/ Karton.

F.

Wie funktioniert die Entsorgung über das Duale System?

A.

Die für Ihre Region zuständigen DSD Entsorgungspartner stellen für die Sammlung benötigte Sammelbehältnisse bereit, z. B. Container, Tonnen, Gelbe Säcke und Iglus (für Glas). Die unterschiedlichen Materialfraktionen werden in festgelegten Abholrhythmen eingesammelt, transportiert, teilweise sortiert und anschließend einer Verwertung zugeführt. Die Sammelsysteme sind in den Kommunen, Städten und Landkreisen unterschiedlich. Jeder gelbe Sack und jede DSD Tonne, ob gelb oder grün, enthält Hinweise zum Sortieren. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei Ihrem Abfallwirtschaftsamt oder Landratsamt über das Sortiersystem vor Ort.

F.

Es gibt BD Verpackungen ohne "Grünen Punkt". Können auch diese über das Duale System entsorgt werden?

A.

Ja! Wir haben auch für Verpackungen Lizenzgebühren gezahlt, die keinen "Grünen Punkt" tragen. Bitte beachten Sie: Manche Entsorger führen Sortieranalysen durch, d.h. sie prüfen den prozentualen Anteil der beim DSD lizenzierten Verpackungen, indem sie den Anteil der Verpackungen mit aufgedrucktem "Grünen Punkt" in ihrer Auswertung ermitteln. Diese Vorgehensweise ist nicht in jedem Fall korrekt. Weisen Sie darauf hin, dass alle BD Verpackungen mit und ohne "Grünen Punkt" lizenziert sind und bei einer solchen Auswertung als "Grüne Punkt Verpackung" zu berücksichtigen sind.

F.

Warum gibt es BD Verpackungen ohne "Grünen Punkt"?

A.

Die Kennzeichnung unserer Produktverpackungen (Medizinprodukte und Diagnostika) mit dem "Grünen Punkt" kann in manchen EU Ländern zu Schwierigkeiten führen, denn die europäische Verpackungsdirektive 94/62 EC wurde in den Staaten der EU nicht einheitlich umgesetzt. In vielen Staaten der EU gibt es zwar Rücknahmesysteme, die ebenfalls den "Grünen Punkt" zur Verpackungskennzeichnung nutzen, aber Medizinprodukte und Diagnostika fallen nicht immer in ihren Geltungsbereich.

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