Elektro- und Elektronikgerätegesetz

  1. Allgemeine Informationen
    Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)“ setzt europäische Vorschriften zur Vermeidung von Abfällen und Schadstoffen und zur Schonung von Ressourcen in deutsches Recht um.

    Elektro(nik)-Altgeräte sind vom Siedlungsabfall getrennt zu erfassen, um eine umweltverträgliche Verwertung und Entsorgung zu ermöglichen.

  2. Registrierung beim zentralen Register, EAR (Elektro-Altgeräte Register)
    Unsere BD Registrierungsnummer lautet WEEE-Reg.-Nr. DE 55324175

  3. BD Geräterücknahme
    BD nimmt seine Geräte zurück, soweit diese in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und die BD Rücknahmebedingungen erfüllt sind.

    Die Rücknahmeverpflichtung gilt für Geräte, die nach dem 13.08.2005 in Deutschland in Verkehr gebracht wurden.

    • BD trägt die Kosten für die Demontage, den Transport und die eigentliche Entsorgung des gesamten Systems, vorausgesetzt die Geräte sind nicht infektiös oder wurden nach den BD Vorgaben dekontaminiert.
    • Einzelkomponenten, z.B. EDV Teile können nach Rücksprache mit dem Technischen  Service unfrei an die Becton Dickinson GmbH geschickt werden. Die Dekontaminationsbescheinigung (siehe unten) muss den zu entsorgenden Geräten beiliegen.
    • Eine Entsorgung unserer Geräte über die kommunalen Sammelstellen ist grundsätzlich nicht zulässig.

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Entsorgung der Geräte über die Kommunen nicht zulässig ist mit der Ausnahme der Entsorgung der Geräte durch private Haushalte.

    Bitte bedenken Sie, dass die Geräte manuell demontiert werden und das Entsorgungspersonal hierbei nicht gefährdet werden darf. Infektiöse Geräte fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

  4. BD Rücknahmebedingungen

    • Flüssigkeiten und Abfallbehälter sind zu entfernen und vom Kunden zu entsorgen.
    • Dekontamination
      BD Geräte sind gemäß den BD Vorgaben (siehe auch Benutzerhandbücher der jeweiligen Gerätetypen) vor Abholung zu dekontaminieren. Die Dekontamination (Desinfektion) umfasst auch die Oberfläche sämtlicher Geräte eines Systems.
    • Dekontaminationsbescheinigung
      Mit der Dekontaminationsbescheinigung bestätigt der Kunde rechtsverbindlich die ordnungsgemäß durchgeführte Dekontamination des Gerätes.
    • Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch
      Falls es beim Gebrauch des Gerätes zu Vorfällen mit kontaminierten Materialien, z.B.Auslaufen von kontaminierten Materialien in das Gerät gekommen ist, ist der Kunde verpflichtet, BD vor Abholung hierüber schriftlich zu informieren.
    • Abholung des Systems
      Eine Abholung des zu entsorgenden Systems wird erst dann veranlasst, wenn die ekontaminationsbescheinigung dem BD Customer Service Heidelberg vorliegt.
    • Das Formular zur Bescheinigung der Dekontamination erhalten Sie auf Anfrage beim Customer Service Heidelberg.
  5. Weitere Informationen

    www.bmu.de (Suchbegriff: Altgeräte)

Stand November 2022


NPM-0243

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